Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten

Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?

Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei
Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance)
bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw.
Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze
Branchen oder Regionen betreffen.

Welche Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken gibt es in den drei Bereichen?

  • Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende
    Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches
    Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer
    bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit
    sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.
  • Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der
    Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes
    ergeben.
  • Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung
    sind etwa die Nichteinhaltung der Steu

Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)

Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl
von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung
gestellte Informationen berücksichtigt.
Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre
Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten.
Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der
Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für
den Kunden bedeuten.
Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des
jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen
dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.

Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO)

Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von
Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Anbieter nur bedingt
berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt ggf. auf Basis der von den Anbietern zur
Verfügung gestellten Informationen zu ihrer Nachhaltigkeit und ggf. der Nachhaltigkeit des
jeweiligen Finanzproduktes.
Auf Grund der aktuell beschränkten Informationen der Anbieter werden diese Aspekte
aktuell nicht in der Beratung berücksichtigt. Sie können auf besonderen Wunsch des Kunden
auf Basis der aktuell zur Verfügung stehenden Datenlage berücksichtigt werden. Mit einem
zukünftigen breiteren Marktangebot wird eine standardmäßige Berücksichtigung erfolgen.

Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)

Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird nicht von den jeweiligen
Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst.